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   BAG, 26.02.1957 - 3 AZR 278/54   

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BAG, 26.02.1957 - 3 AZR 278/54 (https://dejure.org/1957,39)
BAG, Entscheidung vom 26.02.1957 - 3 AZR 278/54 (https://dejure.org/1957,39)
BAG, Entscheidung vom 26. Februar 1957 - 3 AZR 278/54 (https://dejure.org/1957,39)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BAGE 4, 1
  • NJW 1957, 886
  • DB 1957, 408
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 20.10.1954 - 1 AZR 193/54

    Kündigung: personenbedingte Kündigung - Interessenabwägung

    Auszug aus BAG, 26.02.1957 - 3 AZR 278/54
    Zum Tatbestand des § 1 Abs. 2 KSchG gehört auch eine Abwägung der beiderseitigen Interessen (vgl. BAG 1, 117 19 7).
  • BAG, 28.11.1956 - GS 3/56

    Arbeitsverhältnis: Grundsätze des Großen Senats zur betriebsbedingten Kündigung

    Auszug aus BAG, 26.02.1957 - 3 AZR 278/54
    Pür den ähnlich liegenden Pall, daß in einem Haushaltsplan die Einsparung bestimmt bezeichneter Stellen angeordnet ist, hat der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehenen Beschluß vom 28.November 1956 (GS 3/56) entschieden, daß die zur konkreten Durchführung des Haushaltsplans ausgesprochenen Kündigungen unter gewissen Voraussetzungen ohne weiteres dringen den betrieblichen Erfordernissen entsprechen.
  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 109/83

    Kündigungsschutz im Unternehmen bzw. Verwaltungszweig

    Wird einem nicht voll ausgebildeten, bereits angestellten Lehrer gekündigt, weil seine Tätigkeit von einem voll ausgebildeten Lehrer im Beamten- oder Angestelltenverhältnis übernommen werden soll, so liegt die fehlende oder unzureichende Ausbildung des Gekündigten, ebenso wie bei der Besetzung eines bislang einem Angestellten zugewiesenen Beamtendienstpostens mit einem Beamten (vgl. dazu BAG 4, 1; KR-Becker, 2. Aufl., § 1 KSchG Rz 335), zwar in der Person des Arbeitnehmers.

    Da es sich um einen Mischtatbestand handelt (vgl. oben unter 3), sind vielmehr neben den dringenden betrieblichen Erfordernissen auch die Interessen des Lehrers an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses stärker zu berücksichtigen als bei ausschließlich in der Sphäre des Betriebes liegenden Kündigungen (vgl. dazu BAG 4, 1 und BAG 32, 150, 158).

  • BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 440/99

    Betriebsbedingte Kündigung

    Die Organisationsentscheidung des öffentlichen Arbeitgebers, eine Angestelltenstelle, auf der hoheitliche Aufgaben erledigt werden, in eine Beamtenstelle umzuwandeln und mit einem Beamten zu besetzen, kann ein dringendes betriebliches Erfordernis zur Kündigung des bisherigen Stelleninhabers darstellen, wenn dieser die Voraussetzungen für eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis nicht erfüllt (im Anschluß an BAG Urteil 26. Februar 1957 - 3 AZR 278/54 - BAGE 4, 1).

    Wird etwa auf einer Beamtenstelle ein Angestellter beschäftigt, der nicht die Voraussetzungen für eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis erfüllt, etwa auf einer Stelle für einen beamteten Lehrer ein Angestellter ohne entsprechende Lehrbefähigung, so kann es ein dringendes betriebliches Erfordernis zur Kündigung des Angestellten darstellen, wenn nunmehr die Besetzung der Stelle mit einem Beamten erfolgen soll und dem Angestellten deshalb gekündigt wird (BAG 26. Februar 1957 - 3 AZR 278/54 - BAGE 4, 1; 17. Mai 1984 - 2 AZR 109/83 - BAGE 46, 191; Neumann-Duesberg Anm. zu AP KSchG § 1 Nr. 23; Löwisch KSchG 8. Aufl. § 1 Rn. 328; Knorr/Bichlmeier/Kremhelmer Handbuch des Kündigungsrechts 4. Aufl. 13 Rn. 43; HaKo-Gallner KSchG § 1 Rn. 705).

  • BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 582/90

    Änderungskündigung zum Zwecke der Rückgruppierung bei übertariflicher

    Nach § 39 Abs. 2 PostVerfG sind ferner die Bestimmungen der BHO, die den Bundesrechnungshof betreffen, entsprechend anzuwenden (vgl. zur Bindung der Beklagten an den Grundsatz der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung nach früherem Recht bei der Besetzung der in den Stellenplänen ausgewiesenen Beamtendienststellen mit Beamten auch BAGE 4, 1 [BAG 26.02.1957 - 3 AZR 278/54] = AP Nr. 23 zu § 1 KSchG; ferner zur Berücksichtigung dieses Grundsatzes bei der Anwendung einer tariflichen Bestimmungsklausel, die tariflich festgelegte regelmäßige Arbeitszeit - bei voller Vergütung - für Arbeitnehmer mit erschwerten Arbeitsbedingungen zu verkürzen, BAGE 47, 238, 249 f. = AP Nr. 1 zu § 4 TVG Bestimmungsrecht, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 12.01.1961 - 2 AZR 171/59

    Änderungskündigung - Lohnkürzung - Ablauf der Kündigungsfrist - Fortsetzung der

    Danach besteht keine Veranlassung, von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 4, 1; 4, 6; 4, 22; Urteil des Dritten Senats vom 24. Mai i960 - 9 AZR 444/57 -) abzuweichen, daß auch die Änderungskündigung unter das Kündigungsschutzgesetz fällt.

    Andererseits dürfen bei der richterlichen Überprüfung der Änderungskündigung Art und Ausmaß der angetragenen Änderung nicht unberücksichtigt bleiben (BAG 4, 1 [2])" Wenn sich nämlich der Bestandsschutz des Kündigungsschutzgesetzes auch auf das konkret gestaltete Arbeitsverhältnis bezieht, so führt das doch nicht zu einer Verfestigung der konkreten Bedingungen ohne jede Korrekturmöglichkeit.

  • BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 579/90
    Nach § 39 Abs. 2 PostVerfG sind ferner die Bestimmungen der BHO, die den Bundesrechnungshof betreffen, entsprechend anzuwenden (vgl. zur Bindung der Beklagten an den Grundsatz der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung nach früherem Recht bei der Besetzung der in den Stellenplänen ausgewiesenen Beamtendienststellen mit Beamten auch BAGE 4, 1 = AP Nr. 23 zu § 1 KSchG; ferner zur Berücksichtigung dieses Grundsatzes bei der Anwendung einer tariflichen Bestimmungsklausel, die tariflich festgelegte regelmäßige Arbeitszeit - bei voller Vergütung - für Arbeitnehmer mit erschwerten Arbeitsbedingungen zu verkürzen, BAGE 47, 238, 249 f. = AP Nr. 1 zu § 4 TVG Bestimmungsrecht, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 591/90

    Änderungskündigung zum Zwecke der Rückgruppierung bei übertariflicher

    Nach § 39 Abs. 2 PostVerfG sind ferner die Bestimmungen der BHO, die den Bundesrechnungshof betreffen, entsprechend anzuwenden (vgl. zur Bindung der Beklagten an den Grundsatz der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung nach früherem Recht bei der Besetzung der in den Stellenplänen ausgewiesenen Beamtendienststellen mit Beamten auch BAGE 4, 1 [BAG 26.02.1957 - 3 AZR 278/54] = AP Nr. 23 zu § 1 KSchG; ferner zur Berücksichtigung dieses Grundsatzes bei der Anwendung einer tariflichen Bestimmungsklausel, die tariflich festgelegte regelmäßige Arbeitszeit - bei voller Vergütung - für Arbeitnehmer mit erschwerten Arbeitsbedingungen zu verkürzen, BAGE 47, 238, 249 f. = AP Nr. 1 zu § 4 TVG Bestimmungsrecht, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 10.11.1982 - 4 AZR 109/80

    Medizinisch-technische Assistentinnen - Veterinärmedizinisch-technische

    Haben aber die Tarifvertragsparteien, was das Landesarbeitsgericht vorliegend auch mit der Tarifgeschichte belegt hat, von einer bestimmten Regelung bewußt und absichtlich abgesehen, so ist im Hinblick auf die Tarifautonomie den Gerichten für Arbeitssachen versagt, diese Regelung ihrerseits im Wege der Lückenausfüllung dem Willen der Tarifvertragsparteien zuwider herbeizuführen (vgl. BAG 4, 1 5 6, 165 = AP Nr. 3 zu § 9 TVG; BAG 36, 217 = AP Nr. 19 zu § 6 1 1 BGB Lehrer, Dozenten; Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7« Aufl., Band II/1, § 18 V 3 P> S. 363 sowie Wiedemann/Stumpf, TVG, 5 Aufl., § 1 Rz 417).
  • BAG, 23.02.1999 - 9 AZR 222/98
    Dem Schriftformerfordernis nach § 1 Abs. 2 TVG wird auch mit einer Verweisung genügt (BAG 9. Juli 1 9 8 0 - 4 AZR 564/78 - BAGE 34, 42 = AP TVG § 1 Form Nr. 7; 7. September 1982 - 3 AZR 1252/79 - BAGE 4 1, 4 7 = AP BAT § 44 Nr. 7).
  • BAG, 22.05.1958 - GS 1/58

    Statthaftigkeit der Revisionsgrenze hinsichtlich des Streitwerts oder des

    Zwar hat der Große Senat darauf zu achten, daß seine Entscheidung nicht auf die Erstattung eines Gutachtens in einer beim Bundesarbeitsgericht anhängigen Sache hinausläuft; das wäre unzulässig (vgl. Großer Senat BAG 4, 1 ff., 2 ).
  • BAG, 23.02.1999 - 9 AZR 238/98
    Dem Schriftformerfordernis nach § 1 Abs. 2 TVG wird auch mit einer Verweisung genügt (BAG 9. Juli 1 9 8 0 - 4 AZR 564/78 - BAGE 34, 42 = AP TVG § 1 Form Nr. 7; 7. September 1982 - 3 AZR 1252/79 - BAGE 4 1, 4 7 = AP BAT § 44 Nr. 7).
  • LAG Sachsen, 21.06.1995 - 10 (1) Sa 1394/93

    Anderweitige Verwendungsmöglichkeit ; Umwandlung einer Hochschuldozentenstelle ;

  • BAG, 19.10.1961 - 2 AZR 457/60

    Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes - Arbeitsvertrag - Irrtümlich Einstufung -

  • BAG, 03.10.1985 - 2 AZR 601/84
  • BAG, 24.01.1964 - 5 AZR 263/63

    Freiberuflicher Tierarzt - Fleischbeschautierarzt - Einzelvergütung -

  • BAG, 16.08.1962 - 5 AZR 505/61

    Freiberuflicher Tierarzt - Fleischbeschautierarzt - Gemeinde - Privatrechtliche

  • BAG, 22.11.1958 - 4 AZR 388/56

    Verantwortliche Stellung - Tätigkeitsmerkmalen der TO A - Beurteilungsspielraum

  • BAG, 25.02.1958 - 3 AZR 184/55

    Mitglied des Betriebsrats - Änderungskündigung - Einzelne Kündigung

  • BAG, 09.03.1961 - 2 AZR 502/59

    Kündigungsschutzklage - Änderung einer anhängigen Klage - Erweiterung einer

  • BAG, 05.10.1960 - 5 AZR 238/60

    Revision - Divergenz des angefochtenen Urteils - Entscheidung eines anderen

  • BAG, 26.02.1986 - 7 AZR 519/84
  • BAG, 23.08.1984 - 2 AZR 390/83
  • BAG, 08.06.1983 - 4 AZR 593/80
  • BAG, 24.04.1969 - 2 AZR 319/68

    Mitglied des Betriebsrates - Kündigungsschutz - Kündigung - Änderung der

  • BAG, 17.10.1980 - 7 AZR 800/78
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